Alle nach dem Geldwäschegesetz (GWG) Verpflichteten müssen spätestens ab 01.01.2024 in dem Online-Meldeportal "goAML" registriert sein (AssCompact berichtete). Meldepflichtige sind laut Vermittlerverband Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e. V. (AfW) u. a. Immobilienmakler, Versicherungsvermittler - wenn sie Versicherungsanlageprodukte vermitteln - sowie Finanzunternehmen (also auch regelmäßig Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater mit einer Erlaubnis gemäß § 34f bzw. § 34h ...Den vollständigen Artikel lesen ...