Die meisten Kfz-Verträge orientieren sich am Kalenderjahr, was für Wechselwillige bedeutet, eine Kündigung ist bis Ende November möglich. Bei Beitragserhöhungen können Versicherte jedoch vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen - was dieses Jahr auch eine größere Anzahl an Kunden betreffen dürfte.Denn dass Prämienanpassungen, auch solche die "durchaus im zweistelligen Bereich" liegen, kommen würden, das hatten viele deutsche Kfz-Versicherer schon vor einigen Monaten vorausgesagt (AssCompact berichtete). ...Den vollständigen Artikel lesen ...