Folgt man der Rechtsprechung und dem Einheitstenor der hierzu vernehmbaren Medienberichterstattung, sind die Verantwortlichen allein im Kreis der Anleger, Banker und deren Berater zu suchen. Zweifel hinsichtlich dieses entsprechend einseitig gezeichneten Bildes werden aber unübersehbar, sofern sich der Blick mit der gebotenen Vollständigkeit auf die betroffenen Sachverhalte richtet. Zumindest wird die angesprochene einseitige Zuordnung der D ...Den vollständigen Artikel lesen ...