Wer Wohnungen über Portale wie Airbnb untervermietet, muss die Einnahmen in der Steuererklärung angeben. Dafür gibt es ab sofort ein neues Steuerformular. Diese Punkte sind zu beachten Der Hintergrund:Wird Wohnraum auch nur kurzfristig vermietet, sind die Einnahmen als "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" ("VuV") in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Das gilt auch für Untervermietungen. Ein Sachbearbeiter des Finanzamts prüft, ob es sich ...Den vollständigen Artikel lesen ...