Der Nachtragshaushalt 2023, der nur in Kraft treten kann, wenn man die Notlage für 2023 rückwirkend anerkennt, harrt noch seines Beschlusses durch den Bundestag. Nachdem am 5. Dezember im Haushaltsausschuss eine Expertenanhörung über den Nachtragshaushalt 2023 stattgefunden hat, soll der Nachtragshaushalt für 2023 am 14. Dezember im Bundestag debattiert werden. Im Grunde steht die Bundesregierung D ...Den vollständigen Artikel lesen ...