Wer dieses Jahr an der Börse Verluste realisiert hat, sollte bei den Verrechnungsmöglichkeiten mit anderweitig erzielten Gewinnen immer auf die Details achten - und den Stichtag 15. Dezember im Blick haben Der Hintergrund: Alle in diesem Jahr realisierten Kursverluste mit Aktien sind nur mit Gewinnen aus anderweitigen Aktienverkäufen verrechenbar, nicht aber mit realisierten Kursgewinnen aus Fonds und Anleihen oder mit Zinsen und Dividenden. Eine ...Den vollständigen Artikel lesen ...