Die FMA warnt Anleger:innen davor, sogenannte Crossings durchzuführen, denn diese seie an der Börse verboten und würden sanktioniert. "Wer an der Börse zeitnah gegenläufige Orders (Kauf und Verkauf) zum selben Wertpapier so aufgibt, dass er in der durchgeführten Transaktion gleichzeitig Käufer und Verkäufer ist, läuft Gefahr, verbotene Marktmanipulation zu begehen", erklärt die Aufsicht. Ein solches In-sich-Geschäft, bei dem es zu keinem Wechsel des wirtschaftlichen Eigentümers kommt, könne nämlich ein anormales und künstliches Kursniveau erzeugen beziehungsweise falsche oder irreführende Signale zu Angebot und Nachfrage bei diesem Wertpapier aussenden. "Ein Tatbestand, der - unabhängig davon, ob ...Den vollständigen Artikel lesen ...