Seit Beginn dieses Jahres ist der traditionelle "Gelbe Schein" größtenteils überflüssig geworden. Arbeitnehmer, die krankgeschrieben sind, müssen zwar ihren Arbeitgeber umgehend über ihre Arbeitsunfähigkeit informieren. Die Übermittlung des ärztlichen Attests (AU-Bescheinigung) erfolgt nun aber elektronisch auf Anforderung durch die Krankenkasse an den Arbeitgeber. Nach wie vor stellt sich jedoch die Frage nach der Beweiskraft eines ärztlichen Attests, insbesondere dann, wenn Krankheit und Kündigung ...Den vollständigen Artikel lesen ...