Wien (www.fondscheck.de) - Dem Bundesgerichtshof (BGH) zufolge verstößt eine häufig verwendete Kostenklausel von offenen Publikumsfonds gegen das Transparenzgebot und ist daher unwirksam, so die Experten von "FONDS professionell".Auf ein entsprechendes Urteil, das sich im konkreten Fall auf den fast 800 Millionen Euro schweren DWS SDG Multi Asset Dynamic (ISIN DE0009848010/ WKN 984801) beziehe, mache der Düsseldorfer Rechtsanwalt Jens Graf aufmerksam (Urteil vom 5. Oktober 2023, Az. III ZR 216/22). ...Den vollständigen Artikel lesen ...