Der Bundestag hat mehrheitlich für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung gestimmt, um die EU-Richtlinie über die Kfz-Haftpflichtversicherung (KH-Richtlinie, EU 2021/2118) in deutsches Recht umzusetzen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass für selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h künftig eine Versicherungspflicht gilt - zumindest wenn sie außerhalb von Privat- oder Betriebsgeländen auf öffentlichen Straßen und Wegen unterwegs sind. Für Halter von ...Den vollständigen Artikel lesen ...