Auch bei betrieblichen Weihnachtsfeiern und Präsenten zum Jahresende an Mitarbeiter und Kunden lauern Steuerfallen. Wie diese Wohltaten abgabenfrei bleiben Der Hintergrund:In der Vorweihnachtszeit bedanken sich viele Firmen mit kleinen Aufmerksamkeiten in Form von Betriebsfeiern und Geschenken bei ihren Beschäftigten und Kunden. Damit bei dieser Gelegenheit nicht zusätzlich der Fiskus beschert wird, muss sich die unternehmerische Großzügigkeit aber ...Den vollständigen Artikel lesen ...