Ein Artikel von Ulrike Specht, Partnerin bei der Kanzlei Paluka Rechtsanwälte Loibl Specht PartmbB Mit der Einführung des MoPeG gehören alle für die Gesellschaft erworbenen Rechte und die gegen die Gesellschaft begründeten Verbindlichkeiten künftig zum Vermögen der Gesellschaft. Träger des Vermögens sind damit künftig nicht mehr die Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit, sondern die Gesellschaft selbst. Die vorgenannten Grundsätze gelten nur für die rechtsfähige GbR, also die ...Den vollständigen Artikel lesen ...