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Miese Stimmung bei CureVac-Anlegern. Im Patentstreit zwischen den beiden deutschen mRNA-Spezialisten verzeichnen die Tübinger eine Niederlage. Die Aktie bricht daraufhin um rund 40 Prozent ein.Das Bundespatentgericht in München behandelte den Fall, bei dem BioNTech gegen CureVac Klage erhoben hatte. Laut einer Mitteilung des Gerichts wurde entschieden: "Das Streitpatent wurde mit Urteil des 3. Senats des Bundespatentgerichts vom 19. Dezember 2023 mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland für nichtig erklärt." In einer weiteren Aussage des Münchener Patentgerichts wird erwähnt: "Beim 3. Senat des Bundespatentgerichts wurde am 19. Dezember 2023 über eine Klage …Den vollständigen Artikel lesen ...© 2023 wallstreetONLINE