Der Begriff des Schonvermögens bezeichnet Einschränkungen bei der gesetzlich verankerten und von staatlichen Behörden durchgesetzten Verpflichtung zum Einsatz des eigenen Vermögens. Dabei kann es sich sowohl um Freibeträge als auch materielle (Vermögens-) Gegenstände handeln.In Deutschland entfalten...Den vollständigen Artikel lesen ...