Die FMA hat vor Weihnachten noch einige Sanktionen wegen Eigengeschäften von Insidern bei Emittenten veröffentlicht. So wurde etwa gegen eine verantwortliche Person einer Kommanditgesellschaft (KG) wegen Verstoßes gegen die Marktmissbrauchsverordnung durch verspätete Meldung eines Eigengeschäfts eine Geldstrafe von 9.000 Euro verhängt. Ebenfalls wegen einer verspäteten Meldung von Eigengeschäften muss eine eng verbundene Person eines Vorstandsmitglieds einer Emittentin eine Geldstrafe von 6.000 Euro entrichten. Ein ehemaliger stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender einer Emittentin muss wegen Verstoßes gegen die Marktmissbrauchsverordnung durch Vornahme von Eigengeschäften während des aufrechten Handelsverbotes eine ...Den vollständigen Artikel lesen ...