Als Insider-Trades (oder Director's Dealings) werden meldepflichtige Geschäfte von Führungspersonen des eigenen Unternehmens bezeichnet. Dabei muss die entsprechende Transaktion ab einem Volumen von 5000 Euro innerhalb von fünf Werktagen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemeldet werden. Jetzt gab es solche Insider-Trades bei BASF:
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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen.
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