Düsseldorf (ots) -
In einem wegweisenden Beschluss hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg entschieden, dass kununu, ein bekanntes Arbeitgeberbewertungsportal, Namen herausgeben muss, wenn Bewertungen von den Bewerteten angezweifelt werden (OLG Hamburg, Beschluss vom 08.02.2024, Az.: 7 W 11/24).
Dem "Ross-und-Reiter-Beschluss" vorausgegangen war eine Klage von Rechtsanwalt Jan Meyer, Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Sterne-Advo. Er hatte im Auftrag eines Mandanten die Echtheit einer Bewertung auf kununu angezweifelt.
Bisher hat kununu lediglich anonymisierte Nachweise von Bewertern vorgelegt. Diese Vorgehensweise ändert sich nun grundlegend.
Laut OLG Hamburg müssen Bewertungen auf ihre Echtheit überprüft werden, indem kununu die Anonymität der bewertenden Person aufhebt, also Ross und Reiter nennen oder die Bewertung dauerhaft löschen muss. Das gilt insbesondere dann, wenn Zweifel bestehen, ob diese Person tatsächlich Kontakt mit dem bewerteten Unternehmen hatte.
Für Arbeitgeber ist dieser Eil-Beschluss revolutionär. Bisher mussten sie ungerechtfertigte negative Bewertungen hinnehmen, die möglicherweise aus unlauteren Motiven verfasst wurden. In Zeiten des Fachkräftemangels können solche Bewertungen die Reputation und Attraktivität eines Unternehmens erheblich beeinflussen.
Die Bewertenden auf kununu stehen jetzt vor einer neuen Verantwortung. Sie müssen ihre Bewertungen wahrheitsgemäß verfassen, sonst drohen rechtliche Konsequenzen. Das erhöht die Glaubwürdigkeit der Bewertungen und schafft eine transparentere und fairere Plattform für alle Beteiligten.
Der Eil-Beschluss des Oberlandesgerichts setzt damit neue Maßstäbe für die Authentizität von Online-Bewertungen und stärkt das Vertrauen in die digitale Transparenz von Arbeitgeberbewertungen.
Eil-Beschluss und eine Stellungnahme von Jan Meyer auf www.sterne-advo.de/presse
Über Jan Meyer und Sterne-Advo
Rechtsanwalt Jan Meyer ist Experte für Online-Bewertungen und Mitinhaber von Sterne-Advo, einer führenden Spezial-Kanzlei für Bewertungen. Er und sein Team schützen und stärken die Reputation ihrer Mandanten - mit juristischer Expertise und modernen Lösungen.
Pressekontakt:
Jan Meyer
Sterne-Advo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dreischeibenhaus
40211 Düsseldorf
0171 5073531
0211 83 86 82 02
jm@sterne-advo.de
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/173506/5714751
In einem wegweisenden Beschluss hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg entschieden, dass kununu, ein bekanntes Arbeitgeberbewertungsportal, Namen herausgeben muss, wenn Bewertungen von den Bewerteten angezweifelt werden (OLG Hamburg, Beschluss vom 08.02.2024, Az.: 7 W 11/24).
Dem "Ross-und-Reiter-Beschluss" vorausgegangen war eine Klage von Rechtsanwalt Jan Meyer, Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Sterne-Advo. Er hatte im Auftrag eines Mandanten die Echtheit einer Bewertung auf kununu angezweifelt.
Bisher hat kununu lediglich anonymisierte Nachweise von Bewertern vorgelegt. Diese Vorgehensweise ändert sich nun grundlegend.
Laut OLG Hamburg müssen Bewertungen auf ihre Echtheit überprüft werden, indem kununu die Anonymität der bewertenden Person aufhebt, also Ross und Reiter nennen oder die Bewertung dauerhaft löschen muss. Das gilt insbesondere dann, wenn Zweifel bestehen, ob diese Person tatsächlich Kontakt mit dem bewerteten Unternehmen hatte.
Für Arbeitgeber ist dieser Eil-Beschluss revolutionär. Bisher mussten sie ungerechtfertigte negative Bewertungen hinnehmen, die möglicherweise aus unlauteren Motiven verfasst wurden. In Zeiten des Fachkräftemangels können solche Bewertungen die Reputation und Attraktivität eines Unternehmens erheblich beeinflussen.
Die Bewertenden auf kununu stehen jetzt vor einer neuen Verantwortung. Sie müssen ihre Bewertungen wahrheitsgemäß verfassen, sonst drohen rechtliche Konsequenzen. Das erhöht die Glaubwürdigkeit der Bewertungen und schafft eine transparentere und fairere Plattform für alle Beteiligten.
Der Eil-Beschluss des Oberlandesgerichts setzt damit neue Maßstäbe für die Authentizität von Online-Bewertungen und stärkt das Vertrauen in die digitale Transparenz von Arbeitgeberbewertungen.
Eil-Beschluss und eine Stellungnahme von Jan Meyer auf www.sterne-advo.de/presse
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