Bis 2013 wurden Silberanlageprodukte hierzulande mit dem vergünstigten Mehrwertsteuersatz besteuert. Der Steuervorteil fiel weg und die Differenzbesteuerung von Silbermünzen aus dem EU-Ausland wurde gängige Praxis. Als nicht gesetzesgemäß wurde dann 2022 die Differenzbesteuerung von Silbermünzen als unzulässig eingestuft, ausgenommen waren nur Sammler-Silbermünzen. 2023 waren Silbermünzen in Deutschland alles andere als begehrt. Denn das Aufgeld belief sich oft auf etwa 40 Prozent, während ...Den vollständigen Artikel lesen ...