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Siemens: Analysten sind nach dem scharfen Rücksetzer weiterhin positiv gestimmt!

Pullback bietet Chance!

Pullback Trading-Strategie

Rückblick

Siemens setzt schwerpunktmäßig auf intelligente Infrastruktur bei Gebäuden und dezentralen Energiesystemen sowie Automatisierung und Digitalisierung in der Prozess- und Fertigungsindustrie. Das Unternehmen ist in der Sparte Digitale Fabrik mit der Industrieautomatisierung Weltmarktführer. Finanzchef Ralf Thomas hatte zuletzt einen detaillierteren, eher negativen Ausblick für den Bereich Digital Industries für das zweite Geschäftsquartal gegeben. Die Aktie reagierte darauf gestern mit einem scharfen Rücksetzer zum EMA-50.

Siemens-Aktie: Chart vom 20.03.2024, Kürzel: SIE, Kurs: 175.99 EUR, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Wenn die Bullen weiter am Ball bleiben, dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis die Notierungen neue Höchststände erreichen.

Mögliches bärisches Szenario

Kurse unterhalb des EMA-50 würden die Bären auf den Plan rufen.


Meinung

Die Analysten bleiben weiterhin bullisch für die Aktie des Industriekonzerns. Die UBS sieht das Kursziel nach wie vor bei 200 Euro. Wenn das China-Geschäft trotz Bedenken wieder anziehen sollte, würde dies Siemens schnell wieder in die Spur bringen. Der aktuelle Pullback könnte somit eine attraktive Einstiegsgelegenheit in die Aktie des Industrie-Giganten sein.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 135.98 Mrd. EUR
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 269.54 Mio. EUR
  • Meine Meinung zu Siemens ist bullisch
  • Quellennachweis: -

Veröffentlichungsdatum: 20.03.2024

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in SIE hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.

Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

Analyse erstellt im Auftrag von

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