Die Bundesregierung hat die Preisgrenze für die umgangssprachlich "0,25-Prozent-Regelung" genannte Passage bei der Besteuerung von Elektro-Dienstwagen angehoben. Künftig - und auch rückwirkend zum 1. Januar 2024 - können E-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 70.000 Euro von der Regelung Gebrauch machen. Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes, dem der Bundesrat am vergangenen Freitag zugestimmt hat, wird bei der Besteuerung von elektrischen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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