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United States Steel: Übernahmepoker mit Nippon Steel!

Bärenflagge beim Stahlerzeuger!

United States Steel (X) - ISIN - US9129091081

Geht der Abverkauf bei der United-Statees-Steel-Aktie (X) weiter?

Rückblick: Die Volatilität der Aktie spiegelt das Hickhack um eine mögliche Übernahme seitens des japanischen Mitbewerbers Nipoon Steel wider. Die Schlussformation in Form eine sauberen Bärenflagge deutet daraufhin, dass die Kurse zunächst fallen könnten.

United-States-Steel-Aktie: Chart vom 05.04.2024, Kürzel: X Kurs: 41.22 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bärisches Szenario

Vorbörslich notieren die Kurse knapp unter der 41-USD-Marke. Wenn sich die Kurse bis zum Gong um 15.30 Uhr dort halten, wäre das ein klares Leerverkaufssignal. Vorsichtige Trader sollte aber nach Handelsbeginn circa eine halbe Stund warten, um nicht einem Fehlsignal auf den Leim zu gehen. Nach dem Einstieg gilt es dann, den Stop Loss konsequent nachzuziehen und rechtzeitig vor Bösenschluss den Trade zu schließen. Dieser ist ausdrücklich als Daytrade konzipiert - siehe dazu auch das bullische Szenario!

Mögliches bullsches Szenario

Falls der Übernahme-Deal klappen sollte, würde der Kurs sehr wahrscheinlich kurzfristig nach oben schießen. Bis wir es in den Nachrichten lesen, wäre der Trade bereits sehr wahrscheinlich im Minus. Daytrader sollten die Augen daher auf den Chart und nicht auf die Gazetten richten.

Meinung

Ob Nippon Steel das traditionsreiche US-Unternehmen United States Steel für rund 15 Milliarden USD übernehmen kann, hängt von einer Reihe von Stakeholdern ab. Regulierungsbehörden, die Gewerkschaft United Steelworkers, die US-Regierung, aber auch der Präsidentschaftskandidat und Ex-Präsident Donald Trump wollen ein Wörtchen mitreden. Der aktuelle Wahlkampf dürfte kaum geeignet sein, sachliche Argumente auszutauschen.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 8.51 Mrd. USD
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 139.02 Mio. USD
  • Quellennachweis: https://www.reuters.com/markets/deals/why-japan-is-not-giving-up-fraught-us-steel-deal-2024-04-05/
  • Meine Meinung zu United States Steel ist bärisch
  • Veröffentlichungsdatum: 08.04.2024

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegen keine Interessenskonflikte vor.

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