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Tui: Ausbruch aus der Seitwärtsbewegung - startet jetzt der Höhenflug?

Zurück an der Frankfurter Börse!

Pullback Trading-Strategie

Rückblick

Reisen boomen - die Menschen sehnen sich nach einer Auszeit vom Alltag. Großartige Bilder von schönen Orten in den Sozialen Medien unterstützen diese Sehnsucht. Nach der Pandemie stimmen die kurz- als auch die langfristigen Aussichten für den internationalen Tourismus wieder. Auch die Tui-Aktie konnte Ende März ihre Seitwärtsbewegung beenden.

Tui-Aktie: Chart vom 09.04.2024, Kürzel: TUI1, Kurs: 7.93 EUR, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Ein Pullback in den Bereich des EMA-20 würde eine gute Einstiegsmöglichkeit in die Reise-Aktie darstellen.

Mögliches bärisches Szenario

Sollte das Papier tiefer korrigieren, könnte es mit den Kursen zurück in die Range der letzten Monate gehen. Unterhalb der Kursmarke von 6 Euro wären die Bären gänzlich am Drücker.


Meinung

Der Reisekonzern hatte vor kurzem angekündigt, KI tiefgreifend in seine Geschäftsprozesse zu implementieren. Dadurch sollen Effizienz- und Produktivitätssteigerungen erreicht werden. Für Schlagzeilen sorgte zuletzt auch die Rückkehr des Papiers an die Frankfurter Börse. Mit dem Ausbruch über die 7,40 Euro-Marke hat sich das Chartbild aufgeklart - Rücksetzer bieten jetzt Einstiegschancen.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 3.98 Mrd. EUR
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 26.48 Mio. EUR
  • Meine Meinung zu Tui ist bullisch
  • Quellennachweis: -

Veröffentlichungsdatum: 09.04.2024

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in TUI1 hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.

Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

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