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Shell: Ölaktie geht durch die Decke - jetzt noch einsteigen?

Starke Vorstellung!

Pullback Trading-Strategie

Rückblick

Shell ist einer der größten Energiekonzerne der Welt. Das Ölunternehmen ist auch einer der relevantesten Vertreiber von Kraft- und Schmierstoffen und verfolgt das ehrgeizige Ziel, bis 2050 oder früher, ein Netto-Null-Emissions-Energieunternehmen zu werden. Geopolitische Spannungen und ein knappes Angebot großer Förderländer haben die Aktie in den letzten Wochen steil ansteigen lassen.

SHELL-Aktie: Chart vom 11.04.2024, Kürzel: SHELL, Kurs: 33.99 EUR, Tageschart Quelle: TWS


Meinung

Die Aussichten für die Nachfrage nach Erdöl, Benzin und Diesel haben sich zuletzt aufgehellt. Ausschlaggebend waren günstigere Wirtschaftsdaten aus konjunkturell schwächelnden Ländern und Regionen wie China und dem Euroraum. Shell profitiert vom weiter ansteigenden Öl-Preis, was die Gewinne sprudeln lässt. Die Aktie hat sich mittlerweile sehr weit vom EMA-50 entfernt. Rücksetzer werden dadurch immer wahrscheinlicher. Trader sollten den Kursbereich um 32/33 Euro im Auge behalten. In diesem Bereich könnte nach einem Rücksetzer ein Einstieg bei einem attraktiverem CRV erfolgen.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 231.22 Mrd. EUR
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 237.62 Mio. EUR
  • Meine Meinung zu Shell ist bullisch
  • Quellennachweis: -

Veröffentlichungsdatum: 09.04.2024

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in SHELL hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.

Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

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