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Cameco: Uran-Aktie vor dem Sprung?

Die Bullen holen Luft!

Breakout Trading-Strategie

Rückblick

Cameco zählt zu den größten Förderern von Uran und hält mit seinen Abbaukapazitäten in den USA und in Kanada rund 15 Prozent der weltweiten Uranproduktion. Parallel zur Uranerzeugung bietet Cameco auch Dienstleistungen für Nuklearunternehmen an. Die Aktie hat in den letzten Wochen eine Tassenformation ausgebildet und zuletzt den Ausbruch nach oben versucht.

Cameco-Aktie: Chart vom 12.04.2024, Kürzel: CCJ, Kurs: 50.20 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Ein Breakout über die Höchststände von Januar / Februar würde ein technisches Kaufsignal auslösen.

Mögliches bärisches Szenario

Sehen wir in den nächsten Tagen keine Konsolidierung knapp unterhalb der orangen Widerstandslinie, nehmen die Chancen auf einen nachhaltigen Ausbruch ab. Mit einem tieferen Rücksetzer wäre zu rechnen.

Meinung

Atomenergie wird eine wichtige Rolle spielen, um in der Energiewende ausreichend Strom für die Grundlasten zur Verfügung zu haben. Cameco profitiert von der anziehenden Nachfrage nach Uran und den damit steigenden Preisen. Wenn die Aktie den nachhaltigen Sprung über die Widerstandslinie schafft, würde sich ein Long-Einstieg in das Papier des Uran-Produzenten anbieten.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 21.84 Mrd. USD
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 57.48 Mio. USD
  • Meine Meinung zu Cameco ist neutral
  • Quellennachweis: -
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 12.04.2024

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Der Finanzinformationsdienst ist verpflichtet, Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegen keine Interessenskonflikte vor.

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