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Tui: Startet jetzt die Rallye in Richtung 8 Euro?

Gefangen in der Seitwärtsrange!

Breakout Trading-Strategie

Rückblick

Die Menschen sehnen sich nach einer Auszeit vom Alltag und wollen reisen. Großartige Bilder von schönen Orten in den Sozialen Medien machen einem dabei den Mund wässrig. Nach der Pandemie hatten sich die Aussichten für den internationalen Tourismus wieder deutlich aufgeklart. Die Tui-Aktie konnte sich mittlerweile stabilisieren.

Tui-Aktie: Chart vom 25.04.2024, Kürzel: TUI1, Kurs: 6.81 EUR, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Bei einem Breakout über 7.00 Euro würde die Reise-Aktie ein Kaufsignal generieren.

Mögliches bärisches Szenario

Sollten die Kurse des Papiers unter das Tief der letzten Woche fallen, wäre dies ein Warnsignal. Ein nachhaltiges Unterschreiten der 200-Tagelinie würde die Bären auf den Plan rufen.


Meinung

Die längerfristigen Aussichten für den Tourismus sind intakt. Aktuell belasten aber die geopolitischen Spannungen und die Auswirkungen der Inflation den Reiseveranstalter. Auch Unsicherheiten durch Streiks im Flug- und Bahnverkehr belasten. Charttechnisch bewegt sich die Tui-Aktie seit Monaten seitwärts. Nach dem jüngsten Rücksetzer könnten die Bullen den Angriff auf die 8 Euro-Marke starten.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 3.39 Mrd. EUR
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 24.78 Mio. EUR
  • Meine Meinung zu Tui ist neutral
  • Quellennachweis: -
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 25.04.2024

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in TUI1 hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.

Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

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