Eine Arztpraxis gründet oder übernimmt man nicht einfach so. Es gibt gesetzliche und fachliche Vorgaben zu beachten sowie unternehmerische Risiken zu kalkulieren. Denn Praxis ist nicht gleich Praxis. Für Gründung oder Übernahme einer Arztpraxis muss ein Medizinstudiengang der Human- oder Zahnmedizin mit den drei erforderlichen Staatsexamina erfolgreich bestanden sein. Zusätzlich muss eine Approbation gemäß §3 der Bundesärzteordnung nachgewiesen werden. Den vollständigen Artikel lesen ...
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