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Allianz: Test der Trendlinie als Sprungbrett zu neuen Höchstständen?

Bullen bekommen eine Chance!

Breakout Trading-Strategie

Rückblick

Die Allianz profitiert von Preiserhöhungen und hohen Zinssätzen. Nachdem die Aktie Anfang April ihr Rekordhoch erreichte, folgte ein Rücksetzer zum EMA-50. Aktuell befindet sich das Versicherungs-Papier in einer Konsolidierung, nachdem der Ausbruch Mitte Mai scheiterte.

Allianz-Aktie: Chart vom 24.05.2024, Kürzel: ALV, Kurs: 264.90 EUR, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Bei einem Breakout über 270.50 Euro würden wir ein Kaufsignal in der Allianz-Aktie bekommen.

Mögliches bärisches Szenario

Bei Schlusskursen unterhalb der blauen Trendlinie hätten die Verkäufer die Kontrolle. Das Pivot-Tief von Februar könnte dann rasch angelaufen werden.


Meinung

Der Versicherungs-Sektor profitiert von seiner Preissetzungsmacht und der Vermögensverwaltungsbereich von den hohen Zinsen. Das Geschäft der Allianz ist sehr widerstandsfähig und langfristig ein attraktives Basisinvestment. Die Aktie hat bei rund 260 Euro ihren Boden gefunden. Wenn die Bullen jetzt Gas geben, könnte es nach dem Ausbruch über 270.50 Euro weiter in Richtung des Rekordhochs und darüber hinaus gehen.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 102.61 Mrd. EUR
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 195.34 Mio. EUR
  • Meine Meinung zur Allianz ist neutral
  • Quellennachweis: -
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 24.05.2024

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in ALV hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.

Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

Analyse erstellt im Auftrag von

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