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Bund einig mit EU-Kommission über Entschädigung für Leag wegen Kohleausstieg

DJ Bund einig mit EU-Kommission über Entschädigung für Leag wegen Kohleausstieg

Von Andrea Thomas

BERLIN (Dow Jones)--Das Braunkohleunternehmen Lausitz Energie Kraftwerke (Leag) kann eine staatliche Entschädigungszahlung in Höhe von bis zu 1,75 Milliarden Euro für die endgültige Stilllegung aller Braunkohlekraftwerke im Jahr 2038 erhalten. Zu diesen Beihilfen hat das Bundeswirtschaftsministerium eine grundsätzliche Einigung mit der EU-Kommission erzielt.

Konkret werden 1,2 Milliarden Euro der durch den Kohleausstieg entstandenen Fixkosten erstattet, wie etwa für die Sozialkosten der Beschäftigten und für ökologische Tagebaufolgekosten. Diese Summe ist garantiert und wird unabhängig von den weiteren energiewirtschaftlichen Entwicklungen und nach einer förmlichen Genehmigung durch die EU-Kommission gezahlt, so das Wirtschaftsministerium.

Die restlichen bis zu 550 Millionen Euro für künftig entgangene Gewinne der Leag werden nach der Marktentwicklung abgerechnet und dann von der EU-Kommission genehmigt. Voraussetzung dafür ist, dass die Kraftwerke der Leag auch über die im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz vorgesehenen Stilllegungsdaten hinaus wirtschaftlich gewesen wären und der Leag somit aufgrund der gesetzlichen Ausstiegsregelung Gewinne entgehen, wie das Ministerium erklärte.

Insgesamt könnten damit bis zu 1,75 Milliarden Euro gezahlt werden, so das Ministerium. Details zur grundsätzlichen Einigung mit der EU-Kommission werden noch ausgehandelt. Sollte die Leag marktbedingt wegen etwa gestiegenen Kosten durch einen hohen CO2-Preis und wegen eines schnellen Ausbaus der erneuerbaren Energien früher als 2038 aus der Kohleverstromung aussteigen, würde die Entschädigungsgelder für verlorene Gewinne entsprechend niedriger ausfallen.

Habeck sieht es als wichtigen Schritt für die Region 

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) lobte die Einigung als wichtigen Schritt vor allem für die Menschen der Region. "Damit sind Entschädigungsgelder für die soziale Absicherung der Beschäftigten im Übergang und für die Tagebaufolgenkosten gesichert", sagte er.

Habeck hat wiederholt gesagt, dass ein früher Kohleausstieg in den ostdeutschen Braunkohlegebieten als das vereinbarte Jahr 2038 aufgrund von Marktbedingungen möglich sei. Allerdings solle dies nicht gesetzlich vorgegeben werden.

Thorsten Kramer, Vorstandsvorsitzender der Leag, sieht in dem grundsätzlichen grünen Licht für die Beihilfen durch die EU-Kommission einen essenziellen Baustein für die weitere erfolgreiche Transformation des Unternehmens zu einem grünen Powerhouse. "Sie ebnet den Weg, die Lausitz gemeinsam als Energieregion weiter zu stärken und eine nachhaltige Zukunft für die Menschen in der Region zu sichern", sagte er.

Flexibilität beim Einsatz der Fördergelder 

Zuvor hatte sich die Bundesregierung bereits darauf verständigt, mehr Flexibilität beim Einsatz der milliardenschweren staatlichen Fördermittel in ost- und westdeutschen Kohleregionen zu ermöglichen. Konkret ist geplant, dass nicht abgeflossene Fördermittel über mehrere Jahre noch verwendet werden können und dass das Förderprogramm "STARK" um Maßnahmen wie etwa Investitionen in Produktionsstätten ausgeweitet werden kann. Mit den größeren Spielräumen beim Einsatz der Fördermittel will die Regierung dem Wunsch von Verantwortlichen vor Ort entgegenkommen.

Das deutsche Kohleausstiegsgesetz sieht vor, dass die Verstromung von Kohle in Deutschland bis Ende des Jahres 2038 auf null reduziert wird. Dazu hat Deutschland mit den Hauptbetreibern von Braunkohlekraftwerken, RWE und Leag, Vereinbarungen getroffen, um die vorzeitige Stilllegung von Braunkohlekraftwerken zu fördern.

Mit RWE hat sich Deutschland hingegen bereits auf einen vorgezogenen Kohleausstieg für das Jahr 2030 verständigt. Die EU-Kommission hat dazu Deutschlands finanzielle Unterstützung von 2,6 Milliarden Euro für RWE Power beihilferechtlich genehmigt.

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

DJG/aat/kla

(END) Dow Jones Newswires

June 04, 2024 08:06 ET (12:06 GMT)

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