Der AGV und die Gewerkschaft ver.di sind nach Verhandlungen beim Thema Rückkehranspruch von Teilzeit auf Vollzeit zu einer Einigung gekommen. Die Verhandlung darüber stand aus der Tarifrunde 2022/2023/2024 noch aus. Zudem wurde ein Schritt Richtung Digitalisierung vereinbart. In der Tarifrunde 2022/2023/2024 war der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e. V. (AGV) der ver.di-Forderung "Einführung eines Rechtsanspruchs auf Rückkehr in Vollzeit" nicht entgegengekommen. Aus ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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