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Booking Holdings: Ungebrochener Wunsch nach Reisen beflügelt!

Der Countdown läuft!

Rückblick

Booking Holdings ist die führende Plattform, wenn es um Online-Reisebuchungen geht. Das Angebot des Unternehmens umfasst neben Hotelzimmer und Flugtickets auch Mietwagen, Pauschalreisen, Kreuzfahrten, sowie Aktivitäten an Kundenzielen und auch Reiseversicherungen. Die Aktie befindet sich nach ihrem Anstieg seit einigen Monaten in einer Seitwärtsbewegung.

Booking Holdings-Aktie: Chart vom 05.06.2024, Kürzel: BKNG, Kurs: 3831.04 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Bei einem Ausbruch aus der Seitwärtsbewegung über 3855 USD könnte eine dynamische Aufwärtsbewegung erfolgen.

Mögliches bärisches Szenario

Kurse unterhalb des EMA-20 würden das bullische Szenario eintrüben. Ein Rückfall an die untere Range bei 3400 USD könnte folgen.

Meinung

Die Menschen wollen weiterhin Reisen und ihre Freizeit genießen. Booking profitiert von diesem Trend und dominiert mit verschiedenen Buchungsseiten den Reisesektor. Booking profitiert davon, dass immer mehr Reisende ihre Flüge, Hotelreservierungen und Ferienunterkünfte online buchen. Der wirtschaftliche Aufschwung in China, die anhaltend starke Nachfrage nach Reisen und die positiven Gewinnüberraschungen in der Vergangenheit sprechen weiterhin für positive Ergebnisse bei Booking.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 129.98 Mrd. USD
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 818.04 Mio. USD
  • Meine Meinung zu Booking Holdings ist bullisch
  • Quellennachweis: -
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 06.06.2024

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegen keine Interessenskonflikte vor.

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