Am Dienstag hat der BGH einzelne Klauseln des Vitality-Angebots der Dialog Lebensversicherung für unwirksam erklärt. Der Entscheidung ging ein langer Rechtsstreit voran. Eine Absage an das Modell der Telematiktarife in der BU-Versicherung ist das nicht. Die Klauseln will die Dialog nun anpassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei Teilklauseln im Telematik-Tarif einer Berufsunfähigkeitsversicherung der Dialog Lebensversicherung für unwirksam erklärt. Der Tarif "SBU-professional Vitality" ist mit ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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