Wien (www.fondscheck.de) - Zu Jahresbeginn 2024 sind im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes die Voraussetzungen für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage bei Vermögenswirksamen Leistungen (VL) deutlich ausgeweitet worden, so die Experten von "FONDS professionell".Die Grenze für die Förderung habe sich auf ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete/Lebenspartnerschaften verdoppelt, wie Union Investment schreibe. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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