In Zukunft können Versammlungen von Wohneigentümern auch rein virtuell erfolgen ohne einer Teilnahme in Präsenz. Hierzu hat der Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Für reine Online-Eigentümerversammlungen gelten aber bestimmte Voraussetzungen. In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat sich der Bundestag nicht nur auf Erleichterungen für die Installation von Balkonkraftwerken verständigt. Der Bundestag hat außerdem dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Zulassung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Sie erhalten auf FinanzNachrichten.de kostenlose Realtime-Aktienkurse von und .
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen.
Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen,
bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen
Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu
verstehen sein kann.