Bei der energetischen Sanierung einer selbst genutzten Wohnimmobilie waren Investitions- und Steuerförderungen zuletzt unterschiedlich. Nun wurden die Regelungen im Einkommensteuergesetz (EStG) an die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst. Wer in die energetische Sanierung von Gebäuden investiert, kann zum einen Zuschüsse aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten. Auch bei der Einkommensteuer gibt es Entlastungen. Allerdings waren zuletzt Änderungen an der BEG ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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