Ein Gericht hat entschieden, dass es rechtlich zulässig ist, wenn die Stadt nach erfolgloser Zahlungsaufforderung an einen Mieter den Vermieter für die Abfallgebühren in Anspruch nimmt. Der Vermieter hatte dagegen geklagt und verloren. Er kann nun noch in Berufung gehen. Im Jahr 2022 forderte die Stadt Freiburg den Eigentümer einer vermieteten Wohnung zur Zahlung von Abfallgebühren für das Jahr 2018 auf, nachdem sie die Gebühren zunächst gegenüber dem Mieter festgesetzt und diesen zweimal erfolglos ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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