Ein Urteil verbietet der Schufa, Daten über Zahlungsausfälle drei Jahre lang zu speichern, obwohl die Schulden mittlerweile beglichen wurden. Doch trotz des verbraucherfreundlichen Urteils wird der Streit um die Datenspeicherung weitergehen. Die Auskunftei Schufa muss einen Eintrag sofort löschen, wenn eine "Zahlungsstörung' vom Verbraucher bereinigt worden ist. Das hat das Oberlandesgericht Köln (OLG) entschieden. Als "Zahlungsstörung' gilt ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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