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Visa: Rücksetzer macht die Aktie des Kreditkarten-Riesen interessant!

Erholung läuft!

Breakout Trading-Strategie

Rückblick

Die Visa-Aktie verzeichnete in den letzten Tagen einen starken Kursrückgang. Dieser Rückgang wurde durch eine Kartellrechtsklage der US-Regierung gegen den Zahlungsdienstleister ausgelöst. Die Klage wirft Visa vor, seine marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen und dadurch Preise für Verbraucher zu erhöhen.

Visa-Aktie: Chart vom 03.10.2024, Kürzel: V, Kurs: 276.86 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Mit einem Ausbruch über 279.10 USD würden wir ein technisches Kaufsignal bekommen. Hier hätten die Bullen auch die 20-Tagelinie wieder zurückerobert.

Mögliches bärisches Szenario

Bei Schlusskursen unterhalb der Kerze vom 01.10.2024 würde sich die Lage eintrüben.

Meinung

Trotz der Turbulenzen konnte sich die Aktie bereits wieder erholen, was auf Optimismus der Anleger schließen lässt. Die derzeitige Kursschwäche könnte eine Einstiegsgelegenheit darstellen. Analysten von Goldman Sachs halten weiterhin an ihrer Kaufempfehlung mit einem Kursziel von 317 US-Dollar fest. Der Ausgang des Rechtsstreits und dessen Auswirkungen auf das Geschäftsmodell von Visa dürfte über den weiteren Kursverlauf entscheiden.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 526.96 Mrd. USD
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 2.38 Mrd. USD
  • Meine Meinung zu Visa ist bullisch
  • Quellennachweis: -

Veröffentlichungsdatum: 03.10.2024

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Der Finanzinformationsdienst ist verpflichtet, Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

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