Freiwillig in der GKV versicherte Betriebsrentner können von dem 2020 eingeführten Freibetrag, mit dem die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung gestärkt werden sollte, nicht profitieren. Dies hat das Bundessozialgericht in der vergangenen Woche in mehreren Verfahren entschieden. Rentner, die in der GKV freiwillig versichert sind, klagten in drei Verfahren gegen die Höhe der für die Zeit ab 01.01.2020 festgesetzten Krankenversicherungsbeiträge. Neben einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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