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Nuscale Power: Kernenergie-Aktie im Aufwind!

Fokus auf die 20-Tagelinie!

Rückblick

NuScale Power ist ein Anbieter von fortschrittlicher Nukleartechnologie für kleine modulare Reaktoren. Die bahnbrechende SMR-Technologie des Unternehmens basiert auf dem NuScale Power Module, einem kleinen, sicheren Druckwasserreaktor. Die Aktie des Spezialisten für Nukleartechnologie hat im Oktober die Seitwärtsbewegung verlassen und zeigt nun eine Trend-Beschleunigung. Aktuell sehen wir einen Pullback in Richtung der 20-Tagelinie.

Nuscale Power-Aktie: Chart vom 26.11.2024, Kürzel: SMR, Kurs: 27.15 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Die Aktie zeigt nach einer Beschleunigungsphase gerade einen Kursrücklauf zum EMA-20. Wenn die Bullen am Ball bleiben wollen, sollten wir im Bereich dieses wichtigen gleitenden Durchschnittes wieder Stärke sehen.

Mögliches bärisches Szenario

Fallen die Notierungen unter die 20-Tagelinie, könnte es rasch in Richtung des EMA-50 weiter nach unten gehen.

Meinung

Viele Länder setzen verstärkt auf saubere und nachhaltige Energiequellen. Der Trend der Kernenergie erlebt gerade eine bemerkenswerte Renaissance. NuScale beliefert verschiedene Kunden auf der ganzen Welt mit Kernenergie für die Stromerzeugung, Fernwärme, Entsalzung, kommerzielle Wasserstoffproduktion und andere Prozesswärmeanwendungen. Die starke Nachfrage spiegelt sich auch in den Kursen des Nukleartechnologieunternehmens wider.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 2.66 Mrd. USD
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 330.95 Mio. USD
  • Meine Meinung zu Nuscale Power ist bullisch
  • Quellennachweis: -
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 27.11.2024

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegen keine Interessenskonflikte vor.

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