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Crowdstrike: Pullback zum EMA-20 bietet attraktive Einstiegschance!

Analystensupport könnte beflügeln!

Rückblick

CrowdStrike bietet eine Cloud-basierte Endpunktschutz-Plattform zur Verhinderung von Sicherheitsverletzungen an. Die Aktie ist nach einem missglückten Update für Windows-Computer im Sommer stark unter Druck geraten. Mittlerweile konnte sich das Papier des Cybersicherheitsspezialisten wieder erholen.

Crowdstrike-Aktie: Chart vom 29.11.2024, Kürzel: CRWD, Kurs: 344.70 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Mit dem Pullback zur 20-Tagelinie bietet sich für die Anleger die Möglichkeit, eine Long-Position bei einem attraktiven CRV ins Rennen zu schicken.

Mögliches bärisches Szenario

Sollte es unter den 20er-EMA gehen, könnte das Oktober-GAP geschlossen werden. Mit einem Stopp unterhalb dieses wichtigen gleitenden Durchschnittes begrenzen wir das Risiko.

Meinung

Obwohl Crowdstrike ein Fehler bei der Bereitstellung eines Sicherheitsupdates unterlaufen ist, bleiben die Angebote des Unternehmens gefragt. Canaccord-Analysten haben gerade das Kursziel für die Aktie 330 US-Dollar auf 370 US-Dollar angehoben und das Buy-Rating bestätigt. Die Ergebnisse des dritten Quartals zeigen laut Canaccord die Widerstandsfähigkeit von CrowdStrike in einem potenziell schwierigen Umfeld. Charttechnisch würde uns der Pullback zum EMA-20 eine attraktive Einstiegsgelegenheit eröffnen.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 85.22 Mrd. USD
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 1.45 Mio. USD
  • Meine Meinung zu Crowdstrike ist bullisch
  • Quellennachweis: -
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 02.12.2024

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegen keine Interessenskonflikte vor.

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