Was passiert, wenn ein Autofahrer feststellen muss, dass sein geparkter Pkw von einem umgestürzten E-Scooter beschädigt wurde? Jedenfalls muss der Haftpflichtversicherer des E-Scooters nicht zwingend zahlen. So hat das Landgericht Köln kürzlich entschieden. Ein Autofahrer parkte seinen Pkw auf der Straße in der Nähe seines Wohnhauses in Köln. Später stellte eine unbekannte Person einen E-Scooter auf dem Bürgersteig in einem Abstand von etwa 30 bis 50 cm zum Pkw ab. Als der Autobesitzer später zu ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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