Privatanleger, die thesaurierende Fonds halten, müssen Anfang 2025 mit folgenden Vorabpauschalen rechnen. In der Regel werden Investmenterträge erst dann versteuert, wenn sie Anleger realisieren und damit dem eigenen Konto zufließen. So fallen beispielsweise bei Aktien während der Haltedauer (außer für ausgezahlte Dividenden) keine Steuern an. Bei Fonds, wozu auch ETFs zählen, verhält es sich jedoch seit der Investmentsteuerreform im Jahr 2018 anders. Während die Erträge bei ausschüttenden Fonds sofort und automatisch bei deren Auszahlung besteuert werden, greift bei thesaurierenden Fonds die sogenannte Vorabpauschale. Doch was bedeutet der Begriff und wie wird sie berechnet? …Den vollständigen Artikel lesen ...
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