Privatanleger, die thesaurierende Fonds halten, müssen Anfang 2025 mit folgenden Vorabpauschalen rechnen. In der Regel werden Investmenterträge erst dann versteuert, wenn sie Anleger realisieren und damit dem eigenen Konto zufließen. So fallen beispielsweise bei Aktien während der Haltedauer (außer für ausgezahlte Dividenden) keine Steuern an. Bei Fonds, wozu auch ETFs zählen, verhält es sich jedoch seit der Investmentsteuerreform im Jahr 2018 anders. Während die Erträge bei ausschüttenden Fonds sofort und automatisch bei deren Auszahlung besteuert werden, greift bei thesaurierenden Fonds die sogenannte Vorabpauschale. Doch was bedeutet der Begriff und wie wird sie berechnet? …Den vollständigen Artikel lesen ...
Das Börsenjahr 2026 ist für viele Anleger ernüchternd gestartet. Tech-Werte straucheln, der Nasdaq 100 tritt auf der Stelle und ausgerechnet alte Favoriten wie Microsoft und SAP rutschen zweistellig ab. KI ist plötzlich kein Rückenwind mehr, sondern ein Belastungsfaktor, weil Investoren beginnen, die finanzielle Nachhaltigkeit zu hinterfragen.
Gleichzeitig vollzieht sich an der Wall Street ein lautloser Favoritenwechsel. Während viele auf Wachstum setzen, feiern Value-Titel mit verlässlichen Cashflows ihr Comeback: Telekommunikation, Industrie, Energie, Pharma – die „Cashmaschinen“ der Realwirtschaft verdrängen hoch bewertete Hoffnungsträger.
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Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen,
bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen
Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu
verstehen sein kann.