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BASF: 2025 könnte es ungemütlich weitergehen!

Fallende 20-Tagelinie!

Rückblick

BASF ist durch hohe Energiepreise und Regulierungen in Europa in einen Wettbewerbsnachteil geraten. Der Aktienkurs ist entsprechend eingebrochen. Anfang Oktober erreichten die Kurse kurzfristig noch 49 Euro. Mittlerweile notiert das Chemie-Papier unter 42 Euro.

BASF-Aktie: Chart vom 09.01.2025, Kürzel: BAS, Kurs: 41.78 EUR, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Kann die BASF-Aktie die 20-Tagelinie nachhaltig zurückerobern, würden die Bären einen Rückschlag verzeichnen. Geht es mit den Kursen auch über den EMA-50, klart sich die Lage weiter auf.

Mögliches bärisches Szenario

Bei Kursen unter 41.45 Euro könnte die nächste Abwärtswelle starten. Ein erstes Kursziel wäre die runde 40-Euro-Marke.

Meinung

Die BASF-Aktie bietet eine historisch hohe Dividendenrendite von rund 8 %. Das Chemieunternehmen verfügt über eines der umfangreichsten Produktportfolios im Bereich der Industriechemikalien. Im Zuge der notwendigen Transformation wird aber eine Neuausrichtung unumgänglich sein, welche auch hohe Kosten verursachen dürfte. Wenn die Gewinne weiter zurückgehen, könnte auch die Dividendenausschüttung darunter leiden. Damit würde für die Anleger ein gewichtiges Argument wegfallen, was die Aktie weiter unter Druck bringen dürfte.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 37.45 Mrd. EUR
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 101.55 Mio. EUR
  • Meine Meinung zu BASF ist bärisch
  • Quellennachweis: -
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 09.01.2025

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegen keine Interessenskonflikte vor.

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