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Broadcom: Pullback bietet Chance für den Angriff auf das Allzeithoch!

EMA20 als Sprungbrett!

Rückblick

Durch die Wachstumsperspektiven des Unternehmens, insbesondere im Bereich von KI und Cloud-Technologien, machte die Aktie im Dezember einen Freudensprung. Daraufhin folgte eine Konsolidierungsbewegung zur 20-Tagelinie.

Broadcom-Aktie: Chart vom 13.01.2025, Kürzel: AVGO, Kurs: 228.74 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Bei Kursen über der Kerze vom 13.01. würden die Bullen zeigen, dass sie sich nicht die Butter vom Brot nehmen lassen. Der Fokus würde dann auf dem Allzeithoch liegen.

Mögliches bärisches Szenario

Geht es mit den Notierungen nachhaltig unter den EMA20, wäre die nächste Anspielstation die 50-Tagelinie.

Meinung

Broadcom profitiert von seiner führenden Rolle in der Entwicklung kundenspezifischer Chips, die für KI-Workloads und spezialisierte Anwendungen essenziell sind. Das Unternehmen ist nicht nur in der Halbleiterfertigung, sondern auch in Softwarelösungen tätig, was für zusätzliche Stabilität sorgt. Herausforderungen durch einen intensiver werdenden Wettbewerb sollte man im Auge behalten.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 1.05 Bio. USD
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 6.11 Mrd. USD
  • Meine Meinung zu Broadcom ist bullisch
  • Quellennachweis: -
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 14.01.2025

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegen keine Interessenskonflikte vor.

Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

Analyse erstellt im Auftrag von

© 2025 ratgeberGELD.at
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