Seit dem 1. Januar 2022 erhebt die Stadt Tübingen eine Steuer auf Einwegverpackungen. Die sogenannte Verpackungssteuersatzung gilt bundesweit als Pilotprojekt. Verbraucher stehen vor finanziellen Mehrbelastungen: Besteuert wird die Nutzung von Einwegverpackungen wie Kaffeebechern, Pommesschalen und Strohhalmen - 50 Cent pro Verpackung und 20 Cent für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel. Ziel dieser Maßnahme ist es, den D ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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