Tritt sich ein Pferd, das sich auf einem Reitvereinsgelände befindet, einen Nagel in den Huf, fällt dies laut einem Urteil unter das allgemeine Lebensrisiko - vorausgesetzt, der Reitverein hat zumutbare Sicherheitsmaßnahmen getroffen. Eine Klage auf Schadensersatz blieb daher erfolglos. Angesichts steigender Behandlungskosten wird die Absicherung von Pferden durch entsprechende Krankenversicherungen immer wichtiger. Insofern lohnt es sich, auch auf Urteile in diesem Zusammenhang zu sehen. Den vollständigen Artikel lesen ...
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