Die BayWa hat am Freitag via Adhoc-Meldung mitgeteilt, dass der Konzern beim zuständigen Amtsgericht München - dem Restrukturierungsgericht - ein Sanierungsvorhaben nach dem Gesetz zur Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen (StaRUG") anzumelden. Der Worst Case dürfte für Kleinanleger trotzdem nicht eintreten. Laut Konzernangaben hat BayWa mit nahezu allen Finanzierungspartnern und den Großaktionären des Unternehmens eine Einigung erzielt und sich dadurch die notwendigen Mehrheiten im ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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