Eine häufige Frage im BU-Leistungsfall ist, welcher Beruf bzw. welche Tätigkeit über den Versicherungsvertrag abgesichert ist. Denn oftmals wird nicht deutlich, ob ein bestimmter Beruf, ein Berufsbild oder aber die zuletzt ausgeübte Tätigkeit versichert ist. Rechtsexperte Björn Thorben M. Jöhnke erläutert diese Frage in seiner BU-Kolumne. Ein Artikel von Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow RechtsanwälteNach § 172 Abs. Den vollständigen Artikel lesen ...
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