Wohngebäudeversicherungen schließen Schäden durch Schwamm regelmäßig aus - eine Praxis, die nun auf den Prüfstand kommt. Der BGH entschied, dass der generelle Ausschluss möglicherweise unwirksam ist, wenn Schwammbefall eine typische Folge von Leitungswasserschäden darstellen sollte. In der Wohngebäudeversicherung ist ein Schwamm-Befall meist ausgeschlossen, weil Sanierungskosten aufwändig und teuer sind. Immer wieder kommt es aber trotzdem zum Streit bezüglich der Kostenübernahme für die Sanierung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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