Ein Arbeitsvertrag allein begründet noch kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis - so ein Gericht. Ein 36-jähriger Kläger, der nach Vertragsabschluss krank wurde und nie arbeitete, forderte dennoch die Anmeldung zur Sozialversicherung - ohne Erfolg. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass ein Beschäftigungsverhältnis erst ab dem Beginn der Entgeltfortzahlung und nicht schon mit Abschluss des Arbeitsvertrags begründet wird. Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2025 AssCompact
